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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Befristung

Die Entstehung oder der Wegfall eines Rechts ist durch die Befristung von dem Eintritt eines bestimmten Zeitpunkts abhängig. Befristung ist die durch den Parteiwillen in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, wonach ein zukünftiges gewisses Ereignis für den Beginn der Rechtswirkungen (Anfangstermin) oder deren Ende (Endtermin § 163 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) maßgebend ist. Die Zeitbestimmung richtet sich dabei nach § 163 BGB. Die befristete Forderung entsteht erst in Zukunft. Künftiger Mietzins ist dabei in der Regel eine befristete Forderung. So gibt es beispielsweise befristete Arbeitsverträge oder Mietverträge. Gemäß § 620 Abs.3 BGB gilt für befristete Verträge das Teilzeit- Befristungsgesetz. Dabei ist zwischen einer Befristung mit sachlichen Grund und einer Befristung ohne sachlichen Grund zu unterscheiden. Befristet ist ein auf bestimmte Zeit geschlossener Arbeitsvertrag, der entweder kalendermäßig befristet ist oder dessen Dauer sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt. Bei weiterem Informationsbedarf stehen Ihnen jederzeit die Anwälte der Anwaltshotline mit kompetenten Rechtstipps zur Seite.
Stand: 26.04.2010

   
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