befristete Bürgschaft

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

befristete Bürgschaft - Infos und Rechtsberatung

Unter einer befristeten Bürgschaft versteht man eine Bürgschaft mit einem bestimmten Ablaufdatum.

Die Bürgschaft auf Zeit richtet sich dabei nach § 777 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Hat sich der Bürge für eine bestehende Verbindlichkeit auf eine bestimmte Zeit verbürgt, so wird er nach dem Ablauf einer bestimmten Zeit frei, wenn nicht der Gläubiger die Einziehung nach § 772 BGB betreibt, das Verfahren ohne Verzögerung fortsetzt und unverzüglich nach der Beendigung des Verfahrens dem Bürgen anzeigt, dass er ihn in Anspruch nehme. Beispiele hierfür sind insbesondere befristete Mietverträge, die nur für eine begrenzte Dauer gültig sein sollen. Anwendbar ist § 777 BGB, wenn die Zeitgrenze den Sinn eines Endtermins (§ 163 BGB ) hat, nach dessen Ablauf die Bürgschaft, vorbehaltlich bestimmter Handlungen des Gläubigers, erlöschen soll. Die Parteien können dabei auch Abweichendes vereinbaren.

Sollten Sie weiteren Informationsbedarf hinsichtlich des Themenkreises befristete Bürgschaft haben,  beantworten Ihnen gerne Fragen zu diesem Thema telefonisch oder per E-Mail.


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