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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ausschlussfrist

Als Ausschlussfrist wird im deutschen Zivilrecht eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf Ansprüche, aber auch Rechte erlöschen, jedoch nicht untergehen. Ausschlussfristen gibt es in verschiedenen gesetzlichen Regelungen, z.B. die Anfechtungsfrist wegen Drohung oder arglistiger Täuschung gem. § 124 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Ausschlussfristen können auch individualvertraglich vereinbart werden. Häufig sind sie im Arbeitsrecht anzutreffen und verdrängen dort regelmäßig die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ausschlussfristen können im Arbeitsvertrag (dann häufig Ausschlussklauseln genannt), in einer Betriebsvereinbarung und in Tarifverträgen vereinbart werden.

Von den Ausschlussfristen abzugrenzen sind die Verjährungsfristen, die auch Verfallfristen oder Präklusionsfristen genannt werden. Nach Ablauf einer Verjährungsfrist entsteht ein Leistungsverweigerungsrecht. Verjährungsfristen sind im Gegensatz zu Ausschlussfristen nur nach Erhebung einer entsprechenden Einrede zu beachten. Dagegen sind Ausschlussfristen von Amts wegen zu prüfen, denn ihr Ablauf führt zum Erlöschen des Anspruchs oder des Rechts selbst.

Die Einhaltung der Fristen und die Geltendmachung der entsprechenden Einreden sind für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche von entscheidender Bedeutung. Daher sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt zu diesen Fragen beraten lassen. Dies ist meist innerhalb weniger Minuten am Telefon möglich. Bitte halten Sie für das Gespräch die entsprechenden Unterlagen bereit.
Stand: 12.04.2010

   
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