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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Ausschließung

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Ausschließung

Im Gesellschaftsrecht spricht man von Ausschließung, wenn Vereinsmitglieder aus dem Verein oder Gesellschafter aus der Gesellschaft zwangsweise ausgeschlossen werden sollen. Vorschriften hierzu gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Verein und zur Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, im GmbH-Gesetz, im HGB zur OHG und im Genossenschaftsgesetz.

Von Ausschließung spricht man auch im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren. Wegen naher persönlicher Beziehungen zu dem Rechtsstreit kann ein Richter von der Ausübung seines Richteramts in einer bestimmten Sache ausgeschlossen sein, insbesondere wenn er oder ein naher Angehöriger verletzt oder sonst sachbeteiligt ist etwa wegen seiner früheren Mitwirkung im Verfahren. Im Gegensatz zur Richterablehnung bedarf die Ausschließung keiner Entscheidung, sondern ist von Gesetzes wegen gegeben. Ein Ausschließungsgrund berechtigt jedoch zu einem Ablehnungsgesuch. Auch Urkundsbeamte, Gerichtsvollzieher, Sachverständige, Schiedsrichter und Dolmetscher können ausgeschlossen sein, so dass dieser Ausschließungsgrund zur Ablehnung führt.

Nähere Einzelfallfragen zur Ausschließung beantworten Ihnen unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gerne am Telefon oder per E-Mail.
Stand: 12.04.2010

   
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