Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Auftragsstornierung
Die Auftragsstornierung ist rechtlich gesehen ein Rücktritt vom Vertrag (siehe §§ 346 ff. BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) Ein solcher Rücktritt ist nur in den Fällen zulässig, in denen er Kraft ausdrücklicher Vereinbarung oder Kraft Gesetzes (so bsw. §§ 323 f. BGB) zugelassen ist. In jedem Fall ist der Rücktritt vom Vertrag eine sog. empfangsbedürftige Willenserklärung (siehe §§ 130 ff. BGB), so dass derjenige, der vom Vertrag zurücktritt für einen Zugang (näheres dazu in § 130 BGB) seiner Erklärung zu sorgen hat. Weiteres hierzu erfahren Sie von den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 31.05.2010