Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Auftrag kündigen
Auftrag im Rechtssinne ist ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, ein ihm vom Auftraggeber übertragenes Geschäft zu besorgen. Der Auftrag endet gewöhnlich mit der Erreichung des Zwecks. Vorher kann er jederzeit vom Auftraggeber widerrufen und vom Beauftragten gekündigt werden - allerdings mit allen rechtlichen Konsequenzen einer Kündigung. Unter Kündigung versteht man die einseitige Auflösung eines Schuldverhältnisses. Sie erfolgt durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Inhalt, dass ein Schuldverhältnis für die Zukunft beendet wird. Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen Kündigung, die an bestimmte Fristen gebunden ist, und der außerordentlichen Kündigung, bei der meist keine Fristen zu berücksichtigen sind.
Die Bandbreite der einzelnen Beratungsthemen ist groß, sei es eine Kündigung im Bereich Mietrecht, Arbeitsrecht oder Vertragsrecht.
Dabei ist jedes Problem individuell, z.B. sind manchmal bestimmte Formerfordernisse zu beachten. Viele Fragen zum Thema "kündigen" lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Verträge oder Schriftverkehr bereit.
Stand: 18.05.2011