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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aufklärungspflicht

Es wird zwischen vertraglichen und gesetzlichen Aufklärungspflichten unterschieden. Als Aufklärungspflicht wird die Pflicht bezeichnet, einen anderen auch ungefragt über entscheidungserhebliche Umstände zu informieren. Darunter fallen etwa Tatsachen, aber auch Rechte und Pflichten. Die Aufklärungspflicht über Rechte hat vor allem im Fernabsatz, etwa bei Internetgeschäften erhebliche Bedeutung. Allen voran ist die Pflicht des Unternehmers hier zu nennen, den Verbraucherkäufer über sein Widerrufsrecht aufzuklären.

Die Erteilung der Aufklärung ist nicht einklagbar. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann jedoch zu Ansprüchen des anderen Teils führen, beispielsweise auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Vertrages. Eventuell besteht auch ein Anfechtungsrecht wegen Unterlassung der gebotenen Aufklärung.

Aufklärungspflichten bestehen in annähernd sämtlichen Vertragstypen. So kann beispielsweise eine falsche Selbstauskunft des Mieters zu rechtmäßig vom Vermieter verlangter Auskunft zur Anfechtbarkeit des Mietvertrages führen.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne für eine Beratung am Telefon oder schriftlich per E-Mail zur Verfügung.
Stand: 31.05.2010
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Besäufnis nach dem Unfall - Versicherung ist aus dem Schneider

Nürnberg (D-AH) - Wer nach einem Autounfall schnell zur Schnapsflasche greift, um neben seinem Kummer gleich auch alle möglichen anderen Alkoholspuren herunterzuspülen, der hat die Rechnung ohne die zuständigen Richter gemacht: Nach einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Az. 12 U 72/06) verliert er alle Leistungsansprüche, wenn ein Versicherungsnehmer nach einem Unfall Alkohol zu sich nimmt, um die exakte Feststellung einer schon zum Unfallzeitpunkt vorhandenen Alkoholisierung zu erschweren.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline betont, stellt der Nachtrunk an sich noch keine Verletzung der Aufklärungspflicht des Unfallbeteiligten dar. Etwas anderes ist es jedoch, wenn man extra in Erwartung einer bevorstehenden polizeilichen Kontroll-Untersuchung zur Flasche greift.
So war es im vorliegenden Fall. Obwohl er bei dem Unfall nicht unerheblich verletzt worden war, weigerte sich der betroffene Autofahrer gegenüber den ermittelnden Polizeibeamten, einen Arzt oder ein Krankenhaus aufzusuchen. Die Streife musste erst eine halbe Stunde lang an seiner Wohnungstür klingeln, bis er dann aufmachte - inzwischen stockbesoffen. Weil der Versicherer sich nicht mehr auf eine konkrete Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt berufen kann, hat der Versicherte damit aber seine gesetzlich vorgeschriebene Obliegenheitspflicht ernsthaft gefährdet und verliert jeden Leistungsanspruch.


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