Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Aufklärungspflicht
Es wird zwischen vertraglichen und gesetzlichen Aufklärungspflichten unterschieden. Als Aufklärungspflicht wird die Pflicht bezeichnet, einen anderen auch ungefragt über entscheidungserhebliche Umstände zu informieren. Darunter fallen etwa Tatsachen, aber auch Rechte und Pflichten. Die Aufklärungspflicht über Rechte hat vor allem im Fernabsatz, etwa bei Internetgeschäften erhebliche Bedeutung. Allen voran ist die Pflicht des Unternehmers hier zu nennen, den Verbraucherkäufer über sein Widerrufsrecht aufzuklären.
Die Erteilung der Aufklärung ist nicht einklagbar. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht kann jedoch zu Ansprüchen des anderen Teils führen, beispielsweise auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Vertrages. Eventuell besteht auch ein Anfechtungsrecht wegen Unterlassung der gebotenen Aufklärung.
Aufklärungspflichten bestehen in annähernd sämtlichen Vertragstypen. So kann beispielsweise eine falsche Selbstauskunft des Mieters zu rechtmäßig vom Vermieter verlangter Auskunft zur Anfechtbarkeit des Mietvertrages führen.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gerne für eine Beratung am Telefon oder schriftlich per E-Mail zur Verfügung. Stand: 31.05.2010
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