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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arztrechnung

Die Arztrechnung beinhaltet die Abrechnung der ärztlichen Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte. Zur GOÄ gehört auch das Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen. Der Arzt kann in seiner Rechnung neben den Gebühren auch Entschädigungen wie etwa Wegegeld, Reiseentschädigung und auch etwa angefallene Auslagen ersetzt verlangen.

Eine solche Abrechnung erhalten Sie jedoch nur dann, wenn Sie Privatpatient sind oder die Leistung des Arztes nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird.

Auch eine Arztrechnung sollte auf deren Richtigkeit geprüft und erst dann bezahlt werden. Wesentliche Punkte sind u.a. das Leistungsdatum, die Bezeichnung der einzelnen Leistungen unter Angabe der Gebührenvorschrift, der Betrag für die einzelne Leistung, etwaige Steigerungssätze oder Minderungsbeträge. Bei etwaigen Fragen zur Rechnung sollten Sie sich zunächst an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse wenden.

Rechtliche relevant kann eine Arztrechnung etwa dann werden, wenn über die Höhe der vom Arzt geforderten Summe gestritten wird oder wenn eine solche Arztrechnung als Beweismittel im Rahmen eines zivilrechtlichen Schadensersatzprozesses eingebracht wird.
Stand: 31.05.2010

   
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