Rechtsberatung Hotline
zur Startseite zum ImpressumKontaktzum Pressebereich
für Anwältefür MitgliederNewsletter bestellenzu den FAQs
Stellenangebote
Anwaltshotline: Sofort telefonische Rechtsberatung E-Mail-Beratung: Rechtsberatung E-Mail Vertragscenter: Download von Verträgen, Musterschreiben und Leitfäden Anwaltssuche: Bundesweite Suche nach Rechtsanwälten und Kanzleien

Telefonische Rechtsberatung zum Thema Arztrechnung

Tipps & Service

 

Anrufen ohne 0900-Nr.

 

Mitglied werden

 

Newsletter bestellen

 

Seite empfehlen

 

Zu Favoriten hinzufügen

 

Alle Durchwahlen drucken

 

Login

Durchwahl zum Thema Arztrechnung
(Zivilrecht)
0900-1 875 001-847
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Zivilrecht
Tüv Service tested Noch mehr Qualität:
Bewerten auch Sie den Anwalt
nach dem Gespräch !

Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Arztrechnung

Die Arztrechnung beinhaltet die Abrechnung der ärztlichen Leistung nach der Gebührenordnung für Ärzte. Zur GOÄ gehört auch das Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen. Der Arzt kann in seiner Rechnung neben den Gebühren auch Entschädigungen wie etwa Wegegeld, Reiseentschädigung und auch etwa angefallene Auslagen ersetzt verlangen.

Eine solche Abrechnung erhalten Sie jedoch nur dann, wenn Sie Privatpatient sind oder die Leistung des Arztes nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse erstattet wird.

Auch eine Arztrechnung sollte auf deren Richtigkeit geprüft und erst dann bezahlt werden. Wesentliche Punkte sind u.a. das Leistungsdatum, die Bezeichnung der einzelnen Leistungen unter Angabe der Gebührenvorschrift, der Betrag für die einzelne Leistung, etwaige Steigerungssätze oder Minderungsbeträge. Bei etwaigen Fragen zur Rechnung sollten Sie sich zunächst an Ihren Arzt oder Ihre Krankenkasse wenden.

Rechtliche relevant kann eine Arztrechnung etwa dann werden, wenn über die Höhe der vom Arzt geforderten Summe gestritten wird oder wenn eine solche Arztrechnung als Beweismittel im Rahmen eines zivilrechtlichen Schadensersatzprozesses eingebracht wird.
Stand: 31.05.2010
Durchwahl zum Thema Arztrechnung (Zivilrecht)0900-1 875 001-847
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Weitere Themen:

Käuferrecht Ausländerrecht Auslagen Gebührenordnung 
gesetzliche Garantie Punkte Fernabgabegesetz Kooperationsverträge 
Zivilrecht Zivilprozeßrecht Schiedsvertrag Wegegeld Beweismittel 
Rechnung Geldverleih 
Folgende Urteile zum Thema Arztrechnung könnten Sie interessieren

Hund im Restaurant vergiftet - kein Schmerzensgeld für Besitzerin
Nürnberg (D-AH) - Kein Herz für Tiere: Frisst ein Vierbeiner in einem Restaurant ausgelegtes Nagergift, kann der Inhaber der Gaststätte dafür nicht in Haftung genommen werden. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Az. 163 C 17144/05) braucht er weder die Rechnung für die anschließende Behandlung des Hundes beim ...weiter lesen


Durchwahl zum Thema Arztrechnung (Zivilrecht)0900-1 875 001-847
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt

Hund im Restaurant vergiftet - kein Schmerzensgeld für Besitzerin

Nürnberg (D-AH) - Kein Herz für Tiere: Frisst ein Vierbeiner in einem Restaurant ausgelegtes Nagergift, kann der Inhaber der Gaststätte dafür nicht in Haftung genommen werden. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Az. 163 C 17144/05) braucht er weder die Rechnung für die anschließende Behandlung des Hundes beim Tierarzt zu zahlen, noch muss er dem Halter des Tiers Schmerzensgeld für einen erlittenen Schock leisten.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline mitteilt, hatte eine Münchnerin in einem Restaurant der bayerischen Landeshauptsstadt einen Tisch bestellt - nicht ohne zu fragen, ob sie ihren Hund mitbringen dürfe. Das sei kein Problem, hieß es dort. Doch der Besuch des Restaurants endete für die Frau in einem Albtraum: Ihr Hund entdeckte unter einer Eckbank einen vermeintlichen Leckerbissen - einen zur Bekämpfung von Mäusen ausgelegten Giftköder. Die Mahlzeit bekam dem Hund erwartungsgemäß nicht gut, und nur durch die Verabreichung eines Gegengifts konnte ein Tierarzt das Leben des Hundes retten. Die Arztrechnung über 34,36 Euro sollte der Betreiber des Restaurants zahlen. Außerdem forderte die Münchnerin von ihm 500 Euro Schmerzesgeld für den Schock, den sie erlitten hatte, als sie um das Leben ihres Fifis bangte.
Doch der zuständige Richter wies die Klage in vollem Umfang ab. Der Schock sei im Hinblick auf den Anlass nicht verständlich. Restaurantbesucher müssten damit rechnen, dass Köder zur Ungezieferbekämpfung in Gasträumen aufgestellt werden. Nach Ansicht des Gerichts hat der Restaurantbesitzer keine unerwartete Gefahrenquelle für Hunde geschaffen aus der Entscheidung. Auf Köder in Gaststätten muss nach der Entscheidung nicht extra hingewiesen werden.


Durchwahl zum Thema Arztrechnung (Zivilrecht)0900-1 875 001-847
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline:
Rechtsanwalt
Uwe Peters
Rechtsanwalt
Detlef Vollmari
Rechtsanwältin
Dr.Sonja Tiedtke, LL.M.
Rechtsanwältin
Diana Laib
Suche nach
Rechtsbegriffen:
 
Ticker
Deutsche Anwaltshotline
Jura-Ticker für Ihre Seite?
Einfach hier klicken.
Weitere Dienste:
Deutsche Anwaltshotline auf Facebook

Deutsche Anwaltshotline auf facebook
Rechtsberatung in folgenden Sprachen:

 

Russisch [Русский]

 

Englisch [English]

 

Türkisch [Türkçe]

 

Griechisch [Eλληνικα]

 

Spanisch [Español]

 

Französisch [Français]

 

Deutsch

Vorteile

Weitere Projekte der Deutschen Anwaltshotline: Anwaltsverzeichnis | Deutsches Rechtsforum