Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anzahlungen
Anzahlungen bzw. eine Anzahlung ist die Zahlung eines Teilbetrages auf eine noch nicht erhaltene Leistung. Das kann eine Dienstleistung, eine Werkleistung oder ein Kaufvertrag sein. Oft wird eine Anzahlung verlangt, um den Besteller an die Durchführung des Vertrages zu binden, z.B. dafür zu sorgen, dass ein Hotelbucher das reservierte Hotel auch aufzusuchen. Aber auch die Prüfung der Bonität des Bestellers oder die Vorfinanzierung der Ausführung sind mögliche Gründe.
Sie erleichtert beispielsweise dem Verkäufer die Finanzierung, wenn er z.B. in Vorleistung treten muss und reduziert sein finanzielles Risiko, falls der Käufer bei Lieferung nicht in der Lage zu ist, zu zahlen oder sich als zahlungsunwillig erweist.
Im internationalen Geschäft ist es üblich, anstelle des deutschen Wortes Anzahlung den englische Begriff "down payment" zu verwenden.
Im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag, der mit der Einhaltung von Lieferterminen verbunden ist, ergeben sich viele schwierige Rechtsprobleme. Ein in diesem Bereich erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen jedoch innerhalb weniger Minuten sofort beratend zur Seite stehen. Bitte halten Sie zu Ihrem Telefonat den zugrunde liegenden Vertrag bereit. Stand: 28.09.2011