Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anspruchsvoraussetzungen
Als Anspruchsvoraussetzungen im materiell-rechtlichen Sinn bezeichnet man jene Umstände, deren Vorliegen notwendig sind, um das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, begründen zu können. Dabei sind insbesondere deskriptive, normative, objektive und subjektive Voraussetzungen des Anspruches zu unterscheiden.
Liegen sämtliche Voraussetzungen eines Anspruches vor, kann der Inhaber des Anspruches von dem Anspruchsgegner das in der Rechtsfolge der Norm geregelte Verhalten fordern. Insbesondere aus Sicht des Anspruchsgegners kann für dessen Verteidigung erheblich sein, ob der so begründete Anspruch durch rechtsvernichtende Einwendungen (z.B. Erfüllung) wieder untergegangen oder durch rechtshemmende Einreden (z.B. Verjährung) möglicherweise gar nicht mehr durchsetzbar ist.
Welchen Voraussetzungen die von Ihnen geltend gemachten Ansprüche unterliegen, erfahren Sie im Rahmen der Telefon- oder der E-Mailberatung von den Anwälten der Deutschen Anwaltshotline. Sofern relevante Unterlagen vorhanden sind, halten Sie diese bitte zum Telefonat bereit.
Stand: 03.05.2010
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