Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anspruchsgrundlage
Unter einer Anspruchsgrundlage versteht man in der Regel eine gesetzliche Norm, mit der man rechtliche Interessen begründen und durchsetzen kann. Seltener ergeben sich Anspruchsgrundlagen aus der Rechtsprechung oder durch Gewohnheitsrecht. Die Anspruchsgrundlage hilft insbesondere, die eigenen Ansprüche zu begründen, wenn man die jeweiligen Voraussetzungen beweisbar darlegen kann.
Selbst wenn der Anspruch tatsächlich besteht, nützt dies im Prozess nicht, wenn die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage nicht dargelegt und, z.B. weil der Gegner sie leugnet, unter Beweis gestellt werden.
Im Zivilrecht beginnt die Fallbearbeitung mit der Frage: "Wer will was von dem woraus?" Dabei stellt die Anspruchsgrundlage mit der jeweiligen Rechtsfolge den Ausgangspunkt der Prüfung eines Anspruchs dar. Die Anspruchsgrundlagen werden in einer bestimmten Reihenfolge geprüft. Die begehrte Rechtsfolge kann sich dabei aus verschiedenen Anspruchsgrundlagen ergeben. Dass bedeutet, es kann für einen Anspruch auf verschiedene Anspruchsgrundlagen zurückgegriffen werden. Anderseits kommen bestimmte Anspruchsgrundlagen nicht in Betracht kommen, wenn bereits eine andere Anspruchsgrundlage gegeben ist.
Welche Anspruchsgrundlagen für Ihren Anspruch in Frage kommen, ob Sie Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen können, erfahren Sie von den Anwälten der Deutschen Anwaltshotline am Telefon oder über die E-Mailberatung. Stand: 03.05.2010