Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Anspruchsdauer
Unter dem Begriff Anspruchsdauer wird der Zeitraum verstanden, in dem ein Anspruchsinhaber eine bestimmte Leistung von einem Dritten bzw. dem Sozialträger fordern kann. Mit Ablauf der bezeichneten Zeit soll dabei der Anspruch als Ganzes wegfallen. Bei zeitlich befristeten Verträgen findet sich beispielsweise meist eine Begrenzung der Anspruchsdauer für die Hauptforderungen aus dem Vertragsverhältnis.
Der Begriff findet sich häufig im Sozialrecht. Im Sozialgesetzbuch (SGB) III ist die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld geregelt. Dazu gehört auch unter welchen Voraussetzungen die Anspruchsdauer gemindert wird.
Auch im Arbeitsrecht finden sich Regelungen zur Anspruchsdauer. Nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetztes (EFZG) hat ein Arbeitnehmer für die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit, längstens aber für 6 Wochen, Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Das Pflegezeitgesetz gewährt unter den dort genannten Voraussetzungen Beschäftigten einen Anspruch auf vollständige oder auch nur teilweise Arbeitsfreistellung für die Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen, sogenannte Pflegezeit. Die Anspruchsdauer richtet sich nach § 4 Absatz 1 PflegeZG; danach ist der Anspruch auf maximal 6 Monate je pflegebedürftigen Angehörigen begrenzt.
Bei Fragen zum Thema Anspruchsdauer helfen Ihnen die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne weiter. Bitte halten Sie etwaig vorhandene Belege bzw. Bescheide zum Telefonat bereit.
Stand: 03.05.2010