Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Amtsgericht
Das Amtsgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist regelmäßig in Abteilungen gegliedert, denen Einzelrichter vorstehen. Eine sachliche Zuständigkeit in Zivilsachen erster Instanz besteht für die Fälle von Wohnraummietsachen, Reisestreitigkeiten, Mahnverfahren, Sachen des Vollstreckungsgerichts und zugewiesene Sachen. In Strafsachen ist das Amtsgericht für die Aburteilung von Vergehen und Verbrechen nur zuständig soweit das Landgericht oder das Oberlandesgericht nicht zuständig ist. Spruchkörper des Amtsgerichts sind in Strafsachen der Strafrichter und das Schöffengericht.
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