Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Allgem. Geschäftsbed.
Dies sind grundsätzlich alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen stellt. In den §§ 305 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist unter anderem geregelt, unter welchen Voraussetzungen AGB unwirksam sind, zB, wenn Klauseln überraschend sind oder eine Partei unangemessen benachteiligen. Als Leitbild und Maßstab für eine faire und ausgewogene Regelung gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, zB jene über den Mietvertrag. AGB liegen dann nicht vor, wenn eine einzelne Bedingung zwischen den Parteien ausgehandelt wurde. Die Vorschriften über die AGB gelten nicht für alle Rechtsbereiche, zB nicht für Verträge auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 26.10.2011