Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Änderungsvertrag
Der Änderungsvertrag ist ein Vertrag mit dem die Parteien den Inhalt eines früher geschlossenen Vertrages abändern. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung des Änderungsvertrages fehlt, sein Abschluss ist aber ohne weiteres von der Vertragsfreiheit gedeckt wie die Parteien mit dem Änderungsvertrag auf das Schuldverhältnis einwirken, bleibt der konkreten Vereinbarung vorbehalten. Anders als bei der Novation wird durch die Änderung das alte Schuldverhältnis nicht aufgehoben, so dass alle nicht geänderten Regelungen weiter fortbestehen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 19.11.2010