Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abonnementkündigung
Bei einem Abonnement handelt es sich juristisch betrachtet um ein Dauerschuldverhältnis, das auf wiederkehrende, regelmäßige Leistungen gerichtet ist. Dies ist zum Beispiel häufig die regelmäßige Lieferung eines periodisch erscheinenden Presseerzeugnisses. Unter Kündigung versteht man die einseitige Auflösung eines Schuldverhältnisses. Sie erfolgt durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Inhalt, dass ein Schuldverhältnis für die Zukunft beendet wird.
Man unterscheidet zwischen einer ordentlichen Kündigung, die an bestimmte Fristen gebunden ist, und der außerordentlichen Kündigung, bei der meist keine Fristen zu berücksichtigen sind. Eine Abonnementkündigung ist also eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Inhalt, dass das Dauerschuldverhältnis betreffend die regelmäßige Erbringung einer Leistung, beispielsweise die Lieferung eines Presseerzeugnisses, innerhalb einer bestimmten Frist beendet werden soll.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 19.10.2011
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