Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Abo kündigen
Bei einem Abonnement, kurz "Abo", handelt es sich juristisch betrachtet um ein Dauerschuldverhältnis, das auf wiederkehrende, regelmäßige Leistungen gerichtet ist. Dies ist zum Beispiel häufig die regelmäßige Lieferung eines periodisch erscheinenden Presseerzeugnisses. Unter Kündigung versteht man die einseitige Auflösung eines Schuldverhältnisses. Sie erfolgt durch eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit dem Inhalt, dass ein Schuldverhältnis für die Zukunft beendet wird.
Die maximale Erstlaufzeit eines Abonnements beträgt in der Regel zwei Jahre. Es ist häufig Sitte in Deutschland, dass bei Schweigen des Abonnenten der Vertrag automatisch verlängert wird, was allerdings natürlich vertraglich vereinbart sein muss. Möglich ist eine solche, automatische Verlängerung um maximal jeweils ein weiteres Jahr. Nach einer solchen Verlängerung kann regelmäßig innerhalb der vertraglichen Fristen, maximal 3 Monate vor Laufzeitende, gekündigt werden. Fehlt es an der Festlegung vertraglicher Fristen, besteht dagegen ein jederzeitiges Kündigungsrecht des Abonnenten.
Fragen rund um das Thema Kündigung bzw. "kündigen" machen einen nicht geringen Teil der eingehenden Anrufe bei der Deutschen Anwaltshotline aus. Die Bandbreite der einzelnen Beratungsthemen ist groß, sei es eine Kündigung im Bereich Mietrecht, Arbeitsrecht oder Vertragsrecht. Dabei ist jedes Problem individuell, z.B. sind manchmal bestimmte Formerfordernisse zu beachten. Viele Fragen zum Thema "kündigen" lassen sich von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Minuten sofort beraten.
Bitte halten Sie bei Ihrem Anruf eventuell vorhanden Unterlagen wie z.B. Verträge oder Schriftverkehr bereit. Stand: 19.10.2011