Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zwischenurteil Bei einem sogenannten Zwischenurteil nach der Zivilprozessordnung handelt es sich um ein Urteil, dass nicht über den eigentlichen Streitgegenstand ergeht, sondern über eine bestimmte unmittelbar mit dem Streitgegenstand in Zusammenhang stehende Voraussetzung. So kann ein Zwischenurteil beispielsweise ergehen über die Zulässigkeit einer Klage ergehen oder das der geltend gemachte Anspruch dem Grunde nach besteht. Es können auch sonstige prozessuale Fragen geklärt werden, wie z.B. die Verpflichtung zur Beibringung einer Urkunde. Das Zwischenurteil dient grundsätzlich "nur" der Entlastung des weiteren Verfahrens. Es enthält keinen Kostenentscheid und ist in der Regel auch nicht selbstständig anfechtbar.
Bei Fragen zum Zwischenurteil können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben.
Stand: 16.02.2012
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