Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Zivilprozess
Im Zivilprozess wird über Ansprüche einer fordernden Partei (Kläger) gegen eine ablehnende Partei (Beklagter) entschieden. Im Zivilprozess sind einige Grundsätze zu beachten, von denen einer der wichtigsten der ist, dass der Kläger seinen geltend gemachten Anspruch im Einzelnen sorgfältig, vollständig begründen und ggfls. beweisen muss. Das Gericht ermittelt im Zivilprozess nicht von Amts wegen.
Viele Fragen an die Anwälte unserer Hotline drehen sich um den Themenkomplex Gericht/Prozess/Klage/Verfahren. Dabei sind die Inhalte der einzelnen Telefonate höchst unterschiedlich, da ein juristischer Laie gerade im komplexen Umfeld des Prozessrechts meist keine anwendbaren Kenntnisse hat. Dabei kann hier Informationsmangel richtig teuer werden.
Unsere Beratungen beziehen sich u.a. auf die Zuständigkeit des Gerichts, Gerichtskosten, Prozesskosten Prozessdauer und Fristen, auf Rechtsmittel, Berufung, Revision, Verfahrensfragen, Anwaltsgebühren, Erfolgsaussichten, Klagearten, Klageerhebung, Verfahrenseinstellung, Eigenvertretung, Streitwerten aber auch zu allen anderen Fragen rund um diesen Bereich.
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Stand: 18.01.2010
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Zum Thema Zivilprozess passende Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung
Frage: Wir haben einen Umzug beauftragt. Der Umzug fand dann auch statt, wurde bestätigt und vom Unternehmen durchgeführt.
Beim Umzug wurden 2 Möbelstücke im Wert von ca. 1200.- € beschädigt.
Nach lange... Antwort: Sehr geehrter Mandant,
die Haftung der Firma dem Grunde nach scheint unstreitig zu sein. Zudem haben Sie durch die E-Mail Korrespondenz die Bestätigung und das Anerkenntnis über die Zahlungspflicht von 200,00. Insoweit dürften Sie den Prozess wohl gewinnen. Im Zivilprozess zahlt die unterliegend ...⇒ zum vollständigen Fall
Frage: Wir haben einen Umzug beauftragt. Der Umzug fand dann auch statt, wurde bestätigt und vom Unternehmen durchgeführt.
Beim Umzug wurden 2 Möbelstücke im Wert von ca. 1200.- € beschädigt. Nach langem hin und her wollte der Unternehmer eine Entschädigung in Höhe von 200.-€ bezahlen. Diese Zahlung hat er bereits mehrmals per Mail angekündigt.
Die Zahlung ist nun seit mehreren Wochen überfällig.
Die Leistung wurde direkt am Abend nach dem Umzug in Bar bezahlt. Eine versprochene Rechnung wurde uns auch nie zugesandt.
Bitte um Info was mich eine Inanspruchname eines Anwaltes kostet, bzw. ob die Kosten, also auch die Anwaltskosten dann dem Wort und Zahlungsbrüchigen Unternehmen in Rechnung gestellt werden können.
Antwort: Sehr geehrter Mandant,
die Haftung der Firma dem Grunde nach scheint unstreitig zu sein. Zudem haben Sie durch die E-Mail Korrespondenz die Bestätigung und das Anerkenntnis über die Zahlungspflicht von 200,00. Insoweit dürften Sie den Prozess wohl gewinnen. Im Zivilprozess zahlt die unterliegende Partei stets sämtlich entstandenen Kosten, mithin beide Anwälte, sofern solche beauftragt wurden sowie die Gerichtskosten.
Der von Ihnen zu beauftragende Anwalt würde zunächst außergerichtlich tätig werden und dafür eine 1,3 Gebühr nach RVG VV 2300 berechnen (Gegenstandswert: 200,00). Hinzu kämen noch die Auslagenpauschale und MwSt., insgesamt 46,41 Euro.
Zahlt der Umzugsunternehmer darauf nicht, müsste der Anwalt klagen. Dafür fällt eine Verfahrensgebühr (1,3 gem. RVG VV 3100) sowie eine Terminsgebühr (1,2 gem. RVG VV 3104) an. Die hälftige außergerichtlich Gebühr käme zur Anrechnung, sodass eine Summe von 112,45 für die I. Instanz zu zahlen wäre. Haben Sie zuvor die obigen 46,41 bereits an den Anwalt gezahlt, verbliebe noch ein Restbetrag von 112,45 ./. 46,41 = 66,04. Hinzu kämen noch 75,00 Gerichtskostenvorschuss. Wie beschrieben, müsste der Unterlegene sämtlich Kosten tragen, sofern Sie den Prozess gewinnen.
Hinweis: Bis zu 300,00 ist der geringste Streitwert, den das Gesetz kennt. Damit entstehen auch die geringsten Anwaltskosten.
Rechtsanwalt Uwe Peters
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