Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Wahrheitspflicht
Im Zivilprozess haben die Parteien die Pflicht die Wahrheit zu sagen. Dazu gehört auch, dass die Parteien die Erklärung über Tatsachen vollständig abgeben. Bei Verletzung der Wahrheitspflicht kann es zum Prozessbetrug kommen und Schadensersatzansprüchen. Dagegen treffen im Strafprozess des Beschuldigten keine Aussage- und auch keine Wahrheitspflicht. Bei der ersten Vernehmung ist er auf seine Rechte aufmerksam zu machen und er kann unter bestimmten Umständen das Recht haben zu leugnen. Der Begriff Wahrheitspflicht steht aber auch in Verbindung mit verschiedenen Rechtsbereichen. Ebenso verschieden sind daher die juristischen Probleme, die in diesem Zusammenhang denkbar sind.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 20.10.2011