Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verklagen
Der Begriff "Verklagen" bedeutet nichts anderes, als das eine Partei durch Anrufung eines zuständigen Gerichtes versucht, eine rechtskräftige Entscheidung in einer Streitsache herbeizuführen. Die Partei, die die Klage erhebt wird als Klageführer oder Kläger bezeichnet, die Partei die "verklagt" wird bezeichnet man als Klagegegner oder Beklagter. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang vor allem, dass die Kosten die durch die Erhebung einer Klage entstehen grundsätzlich zuerst zu Lasten des Klägers gehen. Dies ändert sich nur dann, wenn die Klage Erfolg hat dann wird der Richter die Kosten des Verfahrens, ganz oder zumindest teilweise, dem Verklagten/Beklagten auferlegen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 25.05.2011
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