Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vergleichsvertrag
Beim sogenannten Vergleichsvertrag handelt es sich um eine besondere Art von Vertrag, der zwischen zwei oder auch mehreren kontrahierenden Parteien geschlossen wird. Es soll dabei, selbstverständlich unter ausreichender Würdigung der gegebenen Sach- und Rechtslage, eine zwischen den im Streit befindlichen Parteien bestehende Ungewissheit durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt werden. Mitunter werden neben dem Streitgegenstand weitere offene Ansprüche der Parteien mit geregelt. Ein Vergleichsvertrag wird allerdings nur dann angestrebt werden, wenn realistischerweise davon ausgegangen werden kann, dass sich auf diese Weise eine für alle Parteien gleichermaßen gerechte Lösung erreichen lässt oder aber auch dann, wenn die Entscheidung dieser streitigen Frage durch das Gericht letztlich nur mittels erheblicher finanzieller Risiken oder eines hohen Zeitaufwandes zu erreichen ist. Der Gegenstand des Vergleiches beinhaltet zumeist letztlich die für die einzelne Partei bestehenden Prozessrisiken zur Durchsetzung des Anspruchs, mithin deren Erfolgsaussichten.
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Stand: 04.01.2011