Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vergleich
Der Vergleich ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der zwischen den Parteien geschlossen wird und hinsichtlich der streitigen oder ungewissen Punkte feststellt, was rechtens ist oder nicht. Dabei geben beide Parteien in Abhängigkeit voneinander nach.
Es gibt gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche. Die Parteien treffen dabei auch eine Vereinbarung über die Kosten des Verfahrens. Läuft beispielsweise ein gerichtliches Verfahren und schließen die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich und wird im Anschluss daran übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklärt, so kann die in dem Vergleich getroffene Kostenregelung der Kostenentscheidung durch das Gericht zugrunde gelegt werden (BGH Beschluss vom 07.07.2005 Az: I ZR 289 / 02).
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