Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verfahrenspfleger
Bei einem Verfahrenspfleger handelt es sich schlicht um eine unter bestimmten Voraussetzungen vom Gericht bestellte Person, deren Aufgabe es ist die Interessen einer anderen Person innerhalb eines Verfahrens wahrzunehmen. So kann das Gericht beispielsweise einem Minderjährigen Kind einen Verfahrenspfleger zur Seite stellen, wenn dies erforderlich ist, da die Interessen des Kindes zu denen seiner Eltern (= seiner eigentlichen gesetzlichen Vertreter) in erheblichen Gegensatz stehen. Genau Vorschriften hinsichtlich der Einsetzung sowie der Aufgaben eines Verfahrenspflegers lassen sich § 50 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz: FGG, entnehmen.
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Stand: 10.09.2010