Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verfahrenskosten
Die sogenannten Verfahrenskosten setzen sich je nach Art des Verfahrens aus verschiedenen Posten zusammen. Am wichtigsten hierbei sind jedoch die sogenannten Gerichtskosten. Hierbei handelt es um öffentliche Abgaben, welche der Staat für die Inanspruchnahme der Gerichte fordert. Die Gerichtskosten eines Zivilprozesses, also eines Prozesses bei dem sich als kontrahierende Parteien ausschließlich Bürger gegenüberstehen, setzen sich aus Gebühren (diese bemessen sich nach dem Streitwert und betragen mindestens 10 ?) und sogenannten Auslagen (z.B. Schreibauslagen, Kosten der Zustellung, Entschädigung von Sachverständigen usw.) zusammen. Einzelheiten hierzu sind im Gerichtskostengesetz (GKG) geregelt. Kostenschuldner ist derjenige, dem durch die gerichtliche Entscheidung die Kosten auferlegt wurden.
Hinzukommen können zudem Kosten für einen Anwalt, soweit einer beauftragt wird.
Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens sollten Sie sich über die voraussichtlich anfallenden Prozesskosten beraten lassen. Denn im Falle eines Unterliegens sind alle Prozesskosten - auch die Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Partei - von der Unterliegenden zu tragen. Über die Kosten können unsere Anwälte eine Prozesskostenrechnung erstellen. Diese ist jedoch zum Teil davon abhängig, welchen Umfang das Verfahren nimmt und ob z.B. ein Vergleich geschlossen wird. Dies kann jedoch in einer alternativen Prozesskostenrechnung berücksichtigt werden.
Weitere Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline am Telefon oder per E-Mail. Stand: 10.09.2010
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