Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Verfahren
Der Begriff des Verfahrens bedeutet zumindest im Bereich der Zivilprozessordnung (Abk.: ZPO) ein gerichtliches Verfahren. Es handelt sich um den Teil eines Rechtsstreites, der vor Gericht stattfindet. In der Regel kommt es erst dann zu einem gerichtlichen Verfahren, wenn die kontrahierende Parteien trotz Einschaltung von Anwälten und eventuell auch Sachverständigen keine andere Lösung für ihre Streitigkeit finden.
Das Verfahren ist, ein Ausfluss des grundrechtlich normierten Rechtsstaatsprinzips, in bestimmter Art und Weise geregelt. Ein wichtiger Verfahrensgrundsatz ist zum Beispiel, dass niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf. D.h., dass bereits vor Erhebung einer Klage bestimmt ist, welches Gericht und welcher Richter für diesen Rechtsstreit zuständig sein wird.
Das jeweils zuständige Gericht wird sich dann, nach Antragstellung des Klägers, der Streitigkeit annehmen und sie in einem Verfahren rechtskräftig entscheiden. Die Parteien sind dann an die Entscheidung des Verfahrens gebunden. Auch dies ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips.
Verfahrensfragen beantworten Ihnen gerne unsere Anwälte aus den unterschiedlichen Rechtsbereichen.