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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Vereinfachtes Verfahren

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Vereinfachtes Verfahren

Vereinfachte Verfahren gibt es zum Beispiel im Zivilprozessrecht in § 495a ZPO. Danach kann das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen bestimmen, wenn der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt. Das Gericht kann auch auf die mündliche Verhandlung verzichten; wird eine solche von den Parteien beantragt, so muss mündlich verhandelt werden.

Ein vereinfachtes Verfahren gibt es auch bei der Festsetzung von Unterhalt für minderjährige Kinder. Es ist geregelt im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Der Antrag ist statthaft, wenn der geforderte Unterhalt das 1,2fache des Mindestunterhaltes des § 1612a BGB nicht übersteigt § 249 FamFG).

Zu weiteren Einzelheiten geben Ihnen gerne unsere Anwälte Auskunft. Bitte wählen Sie die angegebene Durchwahlnummer oder suchen Sie in der linken Menüleiste Ihr gewünschtes Rechtsgebiet aus. Unsere Anwälte beraten Sie sofort und verständlich per Telefon.
Stand: 18.03.2011

   
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