Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Streitwert
Der Streitwert ist das bezifferte Interesse an einem Verfahren. Bei Zahlungsklagen errechnet er sich in der Regel nach dem was gefordert wird. Er wird vom Gericht nach den Vorschriften der §§ 3 bis 9 ZPO (Zivilprozessordnung) nach freiem Ermessen festgesetzt. Auf Grundlage des Streitwertes werden die Gerichts- sowie die Anwaltsgebühren errechnet und bestimmt.
Fragen zum Streitwert beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline gerne telefonisch oder per E-Mail.
Stand: 10.09.2010
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