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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Strafprozessordnung

Jedes Rechtsgebiet bedarf einer Prozessordnung. In der Prozessordnung wird im Wesentlichen der Verfahrensablauf sowohl im Vorverfahren, als auch im gerichtlichen Verfahren, die Urteilsfindung sowie die möglichen Rechtsmittel gegen die Urteile festgeschrieben. Freilich enthalten die jeweiligen Prozessordnungen noch eine ganze Reihe von Vorschriften zu anderen Rechtsgebieten. Die Strafprozessordnung ist die für den Gang des Strafverfahrens maßgebliche Prozessordnung. Die Verfahrensvorschriften betreffen den Gang des Ermittlungsverfahrens, wie etwa die Einleitung eines Strafverfahrens durch die Mitteilung eines strafbaren Verhaltens (Strafanzeige), ebenso wie die Beweiserhebungsmöglichkeiten (etwa Abnahme des Blutes, Durchsuchung der Wohnung u. a.). Das Verbot verschiedener Vernehmungsmethoden durch die Polizei, Staatsanwälte und Richter, die Eröffnung oder auch die Ablehnung des Verfahrens usw.. Auch das gerichtliche Verfahren ist bis in das kleinste Detail vorgeschrieben, allerdings, wie so oft bei Gesetzen, gibt es immer wieder Schwierigkeiten, ob ein bestimmten Vorgehen zulässig, eine bestimmte Zeugenaussage verwerfbar ist usw.. Dies ist vor allen Dingen für die Juristen sehr interessant. Für den Bürger spielt sicherlich eher eine Rolle, welche Pflichten er als Zeuge hat und ob ihm möglicherweise ein Zeugnisverweigerungsrecht oder ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht.

Über solche, für den Zeugen sehr wesentlichen Rechte und Pflichten, kann Sie der Anwalt Ihres Vertrauens gern und jederzeit beraten. Die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline helfen Ihnen hierbei gerne.
Stand: 10.09.2010

   
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