Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schiedsgerichte
Bei einem Schiedsgericht handelt es sich um ein Gericht, welches nicht aufgrund staatlicher Vorgaben, sondern aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen besteht. Die Parteien eines Schiedsverfahrens haben sich zuvor in einer Schiedsvereinbarung dazu verpflichtet alle oder einzelne Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht klären zu lassen. Werden in der Schiedsvereinbarung keine weiteren Vereinbarungen, z. B. über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts getroffen, gelten die gesetzlichen Regelungen zum Schiedsgerichtsverfahren, die sich in den §§ 1025 ff. ZPO (Zivilprozessordnung) finden. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils (§ 1055 ZPO). Die Fragen zum Schiedsgericht und Schiedsverfahren können vielfältig, die Recherche im Internet dazu unbefriedigend sein.
Ein Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline wird Ihnen in der Regel binnen weniger Minuten telefonisch weiterhelfen können; in komplizierteren Fällen erklärt er Ihnen das weitere Vorgehen, und hilft Ihnen damit, rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Stand: 06.09.2010