Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schiedsgericht
Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das in einem sogenannten schiedsrichterlichen Verfahren entscheidet. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Streitenden darüber in einem Vertrag geeinigt haben. Das Schiedsgericht besteht aus einem oder mehreren Schiedsrichtern, die eine Entscheidung anstelle der staatlichen Gerichte treffen.
Die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens ist in den Fällen zulässig, in denen die Parteien einen Vergleich schließen können. Der Schiedsspruch beendet das schiedsrichterliche Verfahren. Mit ihm wird über die streitige Angelegenheit endgültig entscheiden. Der Schiedsspruch wird unter Angabe des Tages der Abfassung von den Schiedsrichtern unterschrieben; eine Ausfertigung wird den Parteien zugestellt. Der Schiedsspruch hat unter den Parteien die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil.
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Stand: 02.11.2009