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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Schadensersatzklagen

Schadensersatz bedeutet allgemein den Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch den Schädiger oder den zum Ausgleich Verpflichteten.

Sogenannte primäre Schadensersatzansprüche entstehen unmittelbar durch das schädigende Ereignis, z.B. Beschädigung von Eigentum.
Sekundäre Schadensersatzansprüche entstehen durch die Verletzung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Pflicht, z.B. Schadensersatz anstelle der geschuldeten Vertragsleistung.

Die Konstellationen, in denen Schadensersatz in Betracht kommt, sind vielfältig. Dies schon deshalb, weil der Begriff des Schadens sehr dehnbar ist. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch geltend gemacht werden kann, muss im Einzelfall genau geprüft werden.

Im deutschen Zivilrecht gibt es viele Möglichkeiten, Schadensersatz zu fordern, oder schadensersatzpflichtig zu werden. Dieser Trend hat verschiedene Ursachen und nimmt zum Teil groteske Formen an. Je nachdem, ob man Schädiger oder Geschädigter ist, differieren natürlich die Problemkreise. Prinzipiell kann man für nahezu jede Schädigung an Körper oder Eigentum Schadensersatz verlangen, je nach Einzelfall gibt es aber verschiedene Möglichkeiten, um den größtmöglichen Erfolg zu erzielen, da Schadensersatz nicht immer das einzige Mittel ist. Ein anderer Schwerpunkt anwaltlicher Beratung liegt natürlich darin, wie man es vermeidet, ersatzpflichtig zu werden, bzw. welche Vorschriften zu beachten sind.

Unsere Hotline-Anwälte helfen Ihnen sofort und verständlich per Telefon weiter.
Stand: 02.11.2009

   
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