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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsstreit

Rechtsstreitigkeiten sind Streitigkeiten zwischen Privatpersonen. Inhalt sind regelmäßig Fragen zur Anwendung bestimmter Gesetze und Vorschriften. Rechtsstreitigkeiten finden meist vor Gericht statt (Gerichtsverfahren). Ein Rechtsstreit ist immer mit Kosten verbunden. Die Dauer eines solchen Rechtsstreites hängt von seinem Inhalt ab. So kann eine Angelegenheit in einem Eilverfahren entschieden werden und beendet werden oder auch über mehrere Instanzen gehen und Jahre dauern. Ein Rechtsstreit kann aber auch unter bestimmten Voraussetzungen durch die Parteien abgebrochen werden.

Unsere Anwälte informieren Sie gern über den Ablauf eines Rechtsstreites sowie die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko.
Stand: 10.09.2010
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Kosten für Verfahren gegen Gaspreiserhöhung
Nürnberg (D-AH) - Wer schweigt, der zahlt: Rückt ein Gasversorger im Rechtsstreit um Preiserhöhungen erst vor Gericht mit den notwendigen Unterlagen heraus, muss er für die Kosten des gesamten Verfahrens aufkommen. Selbst wenn sich nach Sichtung der bis dahin zurückgehaltenen Dokumente der in Frage gestellte Preiszuschlag ...weiter lesen


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Kosten für Verfahren gegen Gaspreiserhöhung

Nürnberg (D-AH) - Wer schweigt, der zahlt: Rückt ein Gasversorger im Rechtsstreit um Preiserhöhungen erst vor Gericht mit den notwendigen Unterlagen heraus, muss er für die Kosten des gesamten Verfahrens aufkommen. Selbst wenn sich nach Sichtung der bis dahin zurückgehaltenen Dokumente der in Frage gestellte Preiszuschlag als rechtmäßig herausstellt. Das hat jetzt das Amtsgericht Neuss entschieden (Az. 84 C 1401/09).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, legte der Gaslieferant erst im Gerichtsverfahren ein längst im Unternehmen vorhandenes wissenschaftliches Gutachten über die Ermittlung des Anstiegs der Gasbezugskosten sowie der Entwicklung der weiteren allgemeinen Kosten vor. Nach Ansicht des Gerichts hätte der Energiehändler seinen vom Preisanstieg überraschten Kunden dieses Papier und einen entsprechenden Markt-Preisvergleich aber schon vorgerichtlich zur Verfügung stellen können und müssen die Verstimmung des Gerichts. Zumal das Unternehmen keinerlei besonderes Geheimhaltungsinteresse an den nunmehr freimütig vorgelegten Unterlagen dargelegt hat.

Die betroffenen Gasverbraucher waren aber nur deshalb vor Gericht gezogen, weil sie ohne die ihnen vorenthaltenen Erkenntnisse nicht in der Lage waren, die - aus ihrer Sicht völlig unbegründete - Gaspreiserhöhung nachzuvollziehen. Die Entscheidung der klagenden Verbraucher, sich dagegen zur Wehr zu setzen, hat also das beklagte Energieunternehmen selbst zu verantworten - einschließlich aller Kosten für das somit von Anfang an überflüssige Gerichtsverfahren.


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