Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Rechtsmittelhilfe
Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Will ein Bürger eine Klage erheben, muss er für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor oder beauftragt der Bürger aus anderen Gründen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Rechte, so muss er auch dessen Kosten zahlen. Dem Bürger, der sich gegen eine Klage wehren will, können ebenfalls Kosten entstehen. Die Rechtsmittelhilfe will den Bürgern, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Prozessführung ermöglichen. Dafür muss ein Antrag ausgefüllt werden, in dem der Bürger seine finanziellen Verhältnisse offen legen muss. Die Prozesskostenhilfe ist abhängig davon, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers oder Beklagten nicht ausreichen, um das Kostenrisiko zu tragen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 08.06.2011