Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Publizität
Publizität spielt im Registerrecht eine Rolle, hier insbesondere beim Handelsregister. § 15 HGB (Handelsgesetzbuch) regelt die Fälle der negativen und positiven Publizität, was bedeutet, dass in den Fällen, in denen eine einzutragende Tatsache im Rechtsverkehr diese durch die Eintragung oder unterbliebene Eintragung Dritten gegenüber unter bestimmten Voraussetzungen wirkt.
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Stand: 16.03.2011