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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Prozesskostenrechnung

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Prozesskostenrechnung

Als Prozesskosten bezeichnet man Kosten, die beim Gericht entstehen (Gerichtskosten, Gutachterkosten etc.) und außergerichtliche Kosten wie, z.B. Rechtsanwaltskosten. Regelungen über die Prozesskosten finden sich insbesondere in den §§ 91 - 107 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Prozesskosten, insbesondere die Gerichtskosten werden nach dem so genannten Streitwert der Angelegenheit berechnet. Dieser muss zunächst ermittelt werden. Am Ende eines Verfahrens wird der Streitwert vom Gericht verbindlich festgesetzt. Ebenso werden die Prozesskosten durch einen so genannten Kostenfestsetzungsbeschluss vom Gericht bestimmt. Die Gebühren für den Anwalt richten sich ebenfalls nach dem Streitwert, können vor der Beauftragung allerdings auch individuell vereinbart werden.
Vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens sollten Sie sich über die voraussichtlich anfallenden Prozesskosten beraten lassen. Denn im Falle eines Unterliegens sind alle Prozesskosten - auch die Rechtsanwaltskosten der gegnerischen Partei - von der Unterliegenden zu tragen.
Über die Kosten können unsere Anwälte eine Prozesskostenrechnung erstellen. Diese ist jedoch zum Teil davon abhängig, welchen Umfang das Verfahren nimmt und ob z.B. ein Vergleich geschlossen wird. Dies kann jedoch in einer alternativen Prozesskostenrechnung berücksichtigt werden.

Bitte wählen Sie die angegebene Durchwahlnummer oder suchen Sie in der linken Menüleiste Ihr gewünschtes Rechtsgebiet aus. Unsere Anwälte beraten Sie sofort und verständlich per Telefon.
Stand: 10.09.2010

   
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