Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Prozessdauer
Die Zeitspanne ab Klageerhebung bis zum Erlass eines Urteils nennt man Prozess- oder Verfahrensdauer. Die durchschnittliche Prozessdauer von Zivilrechtsprozessen vor dem Amtsgericht ist nach Angaben des Bundesjustizministeriums viereinhalb Monate. Viele Prozesse dauern aber weitaus länger, wenn zum Beispiel Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen. Oftmals beruht die lange Prozessdauer auch einfach nur darauf, dass das Verfahren von den Verfahrensbeteiligten und/oder vom Gericht nicht zügig betrieben wird. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist ein Gesetzentwurf für eine Entschädigungsregelung bei unangemessen langen Gerichtsverfahren in Arbeit. Was kann man bei überlanger Prozessdauer tun? Zum einen kommt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter in Betracht. Wenn das nicht hilft, ist das äußerste Mittel eine Verfassungsbeschwerde. Entstehen durch die überlange Prozessdauer Schäden, kommt als Anspruchsgrundlage für den Ausgleich von Nachteilen nach geltendem Recht ein Amtshaftungsanspruch in Betracht.
Ein Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline kann meist in wenigen Minuten am Telefon alle individuellen Fragen beantworten oder bei komplexen Fällen wichtige Informationen im Rahmen der telefonischen Erstberatung geben. Bitte halten Sie eventuell vorhanden Unterlagen oder Schriftwechsel bereit. Stand: 26.07.2010