Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Oberlandesgericht Das Oberlandesgericht (abgekürzt OLG) ist als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also der Zivil- und Strafjustiz - ein höheres Gericht der Länder, das meist für den Bezirk mehrerer Landgerichte zuständig ist. Ein OLG entscheidet als sog. Kollegialgericht. Die einzelnen Spruchkörper werden als Senate bezeichnet. Gemäß § 116 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind bei einem Oberlandesgericht Zivil- und Strafsenate eingerichtet. Des weiteren hat die Generalstaatsanwaltschaft ihren Sitz beim Oberlandesgericht.
Das Oberlandesgericht ist überwiegend eine Rechtsmittelinstanz. Sie behandelt in der Regel Berufungsverfahren nach der I. Instanz beim Amtsgericht in Familiensachen und nach der I. Instanz beim Landgericht in anderen Zivilsachen sowie Strafsachen. In einzelnen Fällen mit besonderer Bedeutung, wie bei Staatsschutz und Terrorismusdelikten, ist das OLG in erster Instanz zuständig, § 120 GVG.
Stand: 14.05.2012
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