Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Mahngericht
Das Mahngericht ist zuständig für das sogenannte gerichtliche Mahnverfahren, das sich an das zuvor stattfindende außergerichtliche Mahnverfahren (= in der Regel das Versenden zweier sogenannter Mahnungen an den Schuldner der Leistung), anschließt. Ziel eines solchen gerichtlichen Mahnverfahrens ist die Erlangung eines vollstreckbaren Titels gegen den Schuldner. Früher hatte fast jedes Amtsgericht eine Mahnabteilung. Mittlerweile haben die Bundesländer von der Ermächtigung in § 689 Abs. 3 ZPO (Zivilprozessordnung) Gebrauch gemacht, ?durch Rechtsverordnung Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen" und sogenannte gemeinsame Mahngerichte einzurichten, sogar über Ländergrenzen hinweg.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers. Das Mahngericht ist in der Regel nicht das selbe Gericht, an welchem ein etwaiger Gerichtsprozess ausgetragen wird (Streitgericht).
Für Fragen zum Thema ?Mahngericht? stehen Ihnen die Experten der Deutschen Anwaltshotline unter der Durchwahl 0900-1 875 006-674. Stand: 19.10.2011