Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Landgericht
Beim Landgericht (Abkürzung: LG) handelt es sich um ein Gericht der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit, vor dem sowohl Zivil- als auch Strafsachen verhandelt werden. Die Zuständigkeit für Zivilsachen in erster Instanz besteht für gesellschaftliche Streitigkeiten, kartellrechtliche Streitigkeiten sowie alle übrigen zivilen Streitigkeiten mit einem Streitwert von mehr als 5000 Euro, sofern das Gesetz nicht eine besondere Zuständigkeit für ein anderes Gericht (etwa Familiensachen) vorsieht. In Strafsachen ist das Landgericht erstinstanzlich zuständig, wenn mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe oder die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt zu erwarten sind. Darüber hinaus ist das LG auch für die Berufung gegen Urteile des Amtsgerichtes in Zivil- und Strafsachen zuständig. Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, so dass eine Eigenvertretung der Parteien nicht möglich ist.
Für Fragen über die Gerichtszuständigkeiten stehen Ihnen die Experten der Deutschen Anwaltshotline zur Verfügung. Stand: 23.10.2011