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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Kostenansatz

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Kostenansatz

Der Begriff des Kostenansatzes stammt aus dem Bereich des sogenannten Gerichtskostengesetzes (Abk.: GKG).
Angesetzt werden (außer in Strafsachen und in gerichtlichen Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) folgende Kosten:

1. Die Kosten der ersten Instanz bei dem Gericht, bei dem das Verfahren anhängig war oder ist.

2. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens bei dem Rechtsmittelgericht.

Der Kostenansatz kann im sogenannten Verwaltungsrechtsweg berichtigt werden. Dies gilt allerdings nur solange noch keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.
Vorschriften hinsichtlich des Kostenansatzes bei Strafsachen und in gerichtlichen Verfahren nach dem Gesetz der Ordnungswidrigkeiten sowie weitere Vorschriften hinsichtlich des Kostenansatzes und einer eventuellen Berichtigung lassen sich dem Abschnitt Nr. 4 des GKG entnehmen.

Viele Fragen an die Anwälte unserer Hotline drehen sich um den Themenkomplex Gericht/Prozess/Klage/Verfahren.
Dabei sind die Inhalte der einzelnen Telefonate höchst unterschiedlich, da ein juristischer Laie gerade im komplexen Umfeld des Prozessrechts meist keine anwendbaren Kenntnisse hat. Dabei kann hier Informationsmangel richtig teuer werden.

Unsere Beratungen beziehen sich u.a. auf die Zuständigkeit des Gerichts, Gerichtskosten, Prozesskosten Prozessdauer und Fristen, auf Rechtsmittel, Berufung, Revision, Verfahrensfragen, Anwaltsgebühren, Erfolgsaussichten, Klagearten, Klageerhebung, Verfahrenseinstellung, Eigenvertretung, Streitwerten aber auch zu allen anderen Fragen rund um diesen Bereich.

Bitte wählen Sie die angegebene Durchwahlnummer oder suchen Sie in der linken Menüleiste Ihr gewünschtes Rechtsgebiet aus. Unsere Anwälte beraten Sie sofort und verständlich per Telefon.

Stand: 29.03.2010

   
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