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Telefonische Rechtsberatung zum Thema Klageverzicht

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Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Klageverzicht

Viele Fragen an die Anwälte unserer Hotline drehen sich um den Themenkomplex Gericht/Prozess/Klage/Verfahren.
Dabei sind die Inhalte der einzelnen Telefonate höchst unterschiedlich, da ein juristischer Laie gerade im komplexen Umfeld des Prozessrechts meist keine anwendbaren Kenntnisse hat. Dabei kann hier Informationsmangel richtig teuer werden.

Unsere Beratungen beziehen sich u.a. auf die Zuständigkeit des Gerichts, Gerichtskosten, Prozesskosten Prozessdauer und Fristen, auf Rechtsmittel, Berufung, Revision, Verfahrensfragen, Anwaltsgebühren, Erfolgsaussichten, Klagearten, Klageerhebung, Verfahrenseinstellung, Eigenvertretung, Streitwerten aber auch zu allen anderen Fragen rund um diesen Bereich.

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Von einem sogenannten Klageverzicht spricht man dann, wenn der Kläger eines Rechtsstreites vor Gericht, und zwar in der mündlichen Verhandlung, auf den bereits vorher geltend gemachten Anspruch verzichtet. Der Vorsitzende Richter wird dann auf Antrag der Beteiligten die Klage abweisen und dies in einem sogenannten Verzichtsurteil festhalten. In der Regel wird der Kläger auf seine Klage dann verzichten, wenn sich bereits im Vorfeld der mündlichen Verhandlung herausgestellt, dass der Angeklagte nicht, oder nicht in dem Maße wie zuvor angenommen, schuldig ist.
Vorschriften bezüglich des Klageverzichts lassen sich § 306 der Zivilprozessordnung, Abk.: ZPO entnehmen.

Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!
Stand: 16.08.2010

   
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