Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Klagerecht
Beim Klagerecht handelt es sich wie der Name bereits vermuten lässt um das Recht für oder auch gegen etwas Klage zu erheben. Werden beispielsweise behinderte Menschen in ihren Rechten verletzt, klagen aber nicht dagegen, so können stattdessen an ihrer Stelle und vor allem mit ihrem Einverständnis, Verbände Klage erheben, die nach ihrer Satzung behinderte Menschen, sei es auf Bundesebene oder auch nur auf Landesebene, vertreten und nicht selbst am Prozess beteiligt sind. Es müssen in einem solchen Fall aber natürlich alle Voraussetzungen, wie auch bei einem Rechtsschutzersuchen durch den behinderten Menschen selbst vorliegen. Umgekehrt haben nicht immer Personen, die von einem Ereignis betroffen sind, ein Klagerecht gegen den Verursacher des Ereignisses. Dies trifft u.a. im Grundstücksrecht und im Wettbewerbsrecht zu.
Das Klagerecht oder auch die Klagebefugnis sind formelle Voraussetzungen einer Klage.
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Stand: 10.09.2010