Ist ein bestehender Anspruch bei der Gegenseite durch eine Einigung ohne gerichtliche Hilfe nicht durchzusetzen, besteht die Möglichkeit, diesen Anspruch gerichtlich einzuklagen. Egal ob es sich um eine bestimmte Geldsumme, die Herausgabe einer Sache oder im Unterhaltsrecht um Auskunft über die Einkünfte handelt, alle diese Ansprüche kann man vor Gericht mit einer Klage geltend machen. Um vor einem Landgericht zu klagen ist es jedoch erforderlich einen Anwalt einzuschalten (Anwaltszwang). Vor dem Amtsgericht kann sich jeder auch selbst vertreten, was allerdings nicht immer ratsam ist. Es besteht auch die Möglichkeit bei der sogenannten Rechtsantragsstelle selbst die Klage zu Protokoll zu formulieren.
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Stand: 10.09.2010
Unfall im Ausland - Gerichtsverhandlung in Deutschland Nürnberg (D-AH) - Erleidet ein deutscher Autofahrer außerhalb der Bundesrepublik einen Unfall - kann er dann die Haftpflichtversicherung eines anderen EU-Landes vor einem deutschen Gericht auf Schadensersatz verklagen? Ja, ...weiter lesen