Ist ein bestehender Anspruch bei der Gegenseite durch eine Einigung ohne gerichtliche Hilfe nicht durchzusetzen, besteht die Möglichkeit, diesen Anspruch gerichtlich einzuklagen. Egal ob es sich um eine bestimmte Geldsumme, die Herausgabe einer Sache oder im Unterhaltsrecht um Auskunft über die Einkünfte handelt, alle diese Ansprüche kann man vor Gericht mit einer Klage geltend machen. Um vor einem Landgericht zu klagen ist es jedoch erforderlich einen Anwalt einzuschalten (Anwaltszwang). Vor dem Amtsgericht kann sich jeder auch selbst vertreten, was allerdings nicht immer ratsam ist. Es besteht auch die Möglichkeit bei der sogenannten Rechtsantragsstelle selbst die Klage zu Protokoll zu formulieren.
Bitte wählen Sie die angegebene Durchwahlnummer oder suchen Sie in der linken Menüleiste Ihr gewünschtes Rechtsgebiet aus. Unsere Anwälte beraten Sie sofort und verständlich per Telefon.
Folgende Urteile zum Thema klagen könnten Sie interessieren
Unfall im Ausland - Gerichtsverhandlung in Deutschland Nürnberg (D-AH) - Erleidet ein deutscher Autofahrer außerhalb der Bundesrepublik einen Unfall - kann er dann die Haftpflichtversicherung eines anderen EU-Landes vor einem deutschen Gericht auf Schadensersatz verklagen? Ja, entschied jetzt das Oberlandesgericht Köln (Az. 16 U 36/05). Wie die telefonische Rechtsberatung der ...weiter lesen
Nürnberg (D-AH) - Erleidet ein deutscher Autofahrer außerhalb der Bundesrepublik einen Unfall - kann er dann die Haftpflichtversicherung eines anderen EU-Landes vor einem deutschen Gericht auf Schadensersatz verklagen? Ja, entschied jetzt das Oberlandesgericht Köln (Az. 16 U 36/05). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline bestätigt, wurden solche Klagen bisher von den Gerichten der Bundesrepublik abgewiesen, weil sich die deutschen Richter stets für international unzuständig erklärten. Ein Aachener Kraftfahrer, der in den Niederlanden auf der Autobahn nach Maastrich einen Verkehrsunfall mit einem niederländischen Pkw hatte, wollte vom niederländischen Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers den Schaden von ca. 3100 Euro bei sich zu Hause einklagen. Die Kölner Oberlandesrichter nahmen - entgegen der ursprünglichen Entscheidung des zuständigen Amtsgerichts - nunmehr die Klage an. Unter Berufung auf eine im Mai 2005 erlassene EU-Richtlinie, nach der gegenüber dem Versicherer die schwächere Partei gestärkt werden soll. Und das ist nun mal ein Unfallopfer, welches ja gerade bei einem Unfall im Ausland besonders schutzbedürftig ist die Kölner Entscheidung. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der betroffenen Rechtsfrage die Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen.
Durchwahl zum Thema klagen (Zivilprozeßrecht)
0900-1 875 006-019
(1,99 EUR/Min* | 07:00 - 01:00Uhr)
Sie sprechen sofort mit einem Rechtsanwalt
Einige Kooperationsanwälte der Deutschen Anwaltshotline: