Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Klagefristen
Viele Fragen an die Anwälte unserer Hotline drehen sich um den Themenkomplex Gericht/Prozess/Klage/Verfahren. Dabei sind die Inhalte der einzelnen Telefonate höchst unterschiedlich, da ein juristischer Laie gerade im komplexen Umfeld des Prozessrechts meist keine anwendbaren Kenntnisse hat. Dabei kann hier Informationsmangel richtig teuer werden.
Unsere Beratungen beziehen sich u.a. auf die Zuständigkeit des Gerichts, Gerichtskosten, Prozesskosten Prozessdauer und Fristen, auf Rechtsmittel, Berufung, Revision, Verfahrensfragen, Anwaltsgebühren, Erfolgsaussichten, Klagearten, Klageerhebung, Verfahrenseinstellung, Eigenvertretung, Streitwerten aber auch zu allen anderen Fragen rund um diesen Bereich.
Im Arbeitsrecht wird eine Klagefrist von 3 Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage angeordnet. Dies gilt auch bei befristeten Arbeitsverträgen zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung. Diese Frist dient einer schnellen und endgültigen Herbeiführung von Rechtsklarheit darüber, ob die Kündigung wirksam ist. Dies kann nur durch eine Entscheidung n der Sache erfolgen. Aus diesem Grund hat die Frist keine prozessualen Wirkungen, sondern ist eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist. Die Frist läuft ab dem Zugang der Kündigung beim Kündigungsempfänger. Eventuelle Sonderregelungen sollten gesondert erfragt werden, insbesondere bei der Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages.
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Stand: 10.09.2010