Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Klagefrist
Als Klagefrist bezeichnet man die Zeitspanne, in der eine Klage bei Gericht eingereicht werden kann.
So ist z.B. nach einem abweisenden Widerspruchsbescheid eine Frist von einem Monat einzuhalten. Zudem gibt es unter anderem bei Wohnungseigentumsangelegenheiten und auch bei der Einreichung der Kündigungsschutzklage Klagefristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Verstreichen diese Fristen, ist eine Durchsetzung des Anspruchs, auch wenn er begründet ist, nicht mehr möglich. Die Klage wird dann in der Regel als unzulässig abgewiesen. Eine Einsetzung in den Vorherigen Stand ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Bei der Einreichung einer Klage sollte darauf geachtet werden, ob der Anspruch verjährt ist.
Auch kann bei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz nachträglich eine Frist zur Klageerhebung also zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens gesetzt werden. Umso wichtiger ist, dass die Klagefristen rechtzeitig von einem Rechtsanwalt überprüft werden.
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Stand: 10.09.2010
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