Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Klageerwiderung
Als Klageerwiderung bezeichnet man den Schriftsatz, mit dem der Beklagte zur Klage Stellung nimmt. Mit der Klageerwiderung bringt man frühzeitig alle Verteidigungsmittel vor, mit denen man sich gegen die Klage verteidigen will. Es sollen alle Angaben enthalten sein, mit denen man sich gegen die Klage verteidigen will. Insbesondere die Tatsachen und die Beweismittel müssen richtig bezeichnet werden.
Durch das Gericht wird mit der Zustellung der Klageschrift immer eine Nachricht über den Lauf von Fristen beigefügt. Diese sind sehr sorgfältig zu beachten. Hält man die Frist zur Klageerwiderung nicht ein, so wird es äußerst schwierig - wenn nicht gar unmöglich - noch etwas gegen die Klage zu unternehmen. Wenn der Prozess vor dem Landgericht geführt wird, muss man sich von einem Anwalt vertreten lassen.
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Stand: 10.09.2010
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