Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Klageerhöhung
Die Klageerhöhung ist im Zivilprozess ein Unterfall der Klageerweiterung. Die Erhöhung des geforderten Betrages wird als Klageerhöhung bezeichnet. Eine Erweiterung liegt bei einer quantitativen Erhöhung vor, sowie dann, wenn der Kläger qualitativ mehr erreichen will.
Während eine Änderung der Klage nach Zustellung der Klageschrift nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, ist eine Erweiterung der Forderung zulässig.
Damit die Klageerhöhung keine Klageänderung darstellt, muss gewährleistet sein, dass der rechtliche Grund der Forderung und die Begründung unverändert bleiben. Bei einer Klageänderung handelt es sich um eine Veränderung des Streitgegenstands; es liegt eine Veränderung des Klageantrags und/oder des Klagegrunds (das ist der Sachverhalt, der dem Antrag zugrunde liegt).
Ob eine Veränderung des Klageantrages eine Klageänderung oder eine Klageerweiterung darstellt, setzen sich die Parteien oft heftig auseinander, weil das erhebliche Auswirkungen auf die Prozessführung beider Parteien hat.
Zu Klageerhöhungen kommt es in der Praxis meist, wenn sich im oder parallel zum Prozess herausstellt, dass die ursprüngliche Forderung nicht ausreicht, z.B. wenn durch ein Gutachten ein höherer Beseitigungsaufwand für einen Schaden festgestellt wird als der Kläger dachte. Der andere häufige Grund ist, wenn sich während der Dauer des Prozesses die Forderung aufsummiert, z.B. durch fortlaufend nicht bezahlte Miete. Durch die Klageerhöhung erhöhen sich auch der Streitwert und damit die darauf berechneten Gebühren.
Die klagende Partei muss dafür auch einen der Erhöhung angepassten weiteren Kostenvorschuss an die Gerichtskasse leisten.
Hier sollten Sie sich dringend anwaltlich beraten lassen, da bereits kleine Veränderungen juristische Auswirkungen haben können. Rufen Sie uns hierzu an oder schreiben Sie uns besser Ihre Frage per E-Mail, so dass sie die Ergebnisse schriftlich vorliegen haben. Anwaltliche Vertretung - die ggf. auch per Gesetz gefordert wird - finden Sie unter Anwaltssuche.