Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende während des gesamten Strafverfahrens, also auch vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Sie hat jedoch weder den Status eines Verteidigers noch eines Staatsanwaltes.
Ihre Aufgabe ist es lediglich, das Gericht über die Persönlichkeit, Entwicklung und Umwelt des jungen Menschen zu informieren, damit das Gericht den Hintergrund der Tat und den Entwicklungsstand des jungen Menschen besser einschätzen kann. Außerdem äußert sich der Vertreter der Jugendgerichtshilfe in seinem mündlichen Bericht über die Persönlichkeit des jungen Menschen, seine Umwelt und insbesondere über seine Strafrechtliche Verantwortlichkeit bzw. soziale Reife.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline! Stand: 23.03.2011