Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Instanzen
Unter Instanz - auch Rechtszug genannt - versteht man einen Verfahrensabschnitt vor einem Gericht innerhalb eines Rechtsstreits. Das Verfahren beginnt in erster Instanz und kann durch ein Rechtsmittel (z.B. Berufung, Revision, Beschwerde) in eine höhere Instanz gelangen. Dabei sind die zwingenden prozessualen Voraussetzungen für das Rechtsmittel in der jeweiligen Prozessordnung (z. B. Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Sozialgerichtsgesetz) zu beachten. Viele Fragen an die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline drehen sich um den Themenkomplex Instanzen, Rechtsmittel allgemein, Berufung, Revision, Beschwerde. Die Inhalte der einzelnen Telefonate sind so vielfältig wie das Leben nun einmal ist. Da ein juristischer Laie gerade im komplexen Umfeld des Prozessrechts meist keine anwendbaren Kenntnisse hat, kann hier ein Informationsmangel richtig teuer werden. Bitte wählen Sie die angegebene Durchwahlnummer oder suchen Sie in der rechten Menüleiste Ihr gewünschtes Rechtsgebiet aus. Unsere Anwälte beraten Sie sofort und verständlich per Telefon.
Stand: 23.03.2011
Wallende Mähne unter Polizeimütze Nürnberg (D-AH) - Mit Glatze durften Polizisten schon von jeher zum Dienst erscheinen - jetzt dürfen Ordnungshüter auch eine wallende Haarmähne offen zur Schau stellen. Letztinstanzlich entschied das Bundesverwaltungsgericht ...weiter lesen