Rechtsberatung vom Rechtsanwalt zum Thema Instanzen
Unter Instanz - auch Rechtszug genannt - versteht man einen Verfahrensabschnitt vor einem Gericht innerhalb eines Rechtsstreits. Das Verfahren beginnt in erster Instanz und kann durch ein Rechtsmittel (z.B. Berufung, Revision, Beschwerde) in eine höhere Instanz gelangen. Dabei sind die zwingenden prozessualen Voraussetzungen für das Rechtsmittel in der jeweiligen Prozessordnung (z. B. Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Sozialgerichtsgesetz) zu beachten. Viele Fragen an die Anwälte der Deutschen Anwaltshotline drehen sich um den Themenkomplex Instanzen, Rechtsmittel allgemein, Berufung, Revision, Beschwerde. Die Inhalte der einzelnen Telefonate sind so vielfältig wie das Leben nun einmal ist. Da ein juristischer Laie gerade im komplexen Umfeld des Prozessrechts meist keine anwendbaren Kenntnisse hat, kann hier ein Informationsmangel richtig teuer werden. Bitte wählen Sie die angegebene Durchwahlnummer oder suchen Sie in der rechten Menüleiste Ihr gewünschtes Rechtsgebiet aus. Unsere Anwälte beraten Sie sofort und verständlich per Telefon.
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Wallende Mähne unter Polizeimütze Nürnberg (D-AH) - Mit Glatze durften Polizisten schon von jeher zum Dienst erscheinen - jetzt dürfen Ordnungshüter auch eine wallende Haarmähne offen zur Schau stellen. Letztinstanzlich entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 2 C 3.05), dass die Haartracht männlicher Polizisten über den Hemdkragen ragen darf, teilt ...weiter lesen
Nürnberg (D-AH) - Mit Glatze durften Polizisten schon von jeher zum Dienst erscheinen - jetzt dürfen Ordnungshüter auch eine wallende Haarmähne offen zur Schau stellen. Letztinstanzlich entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 2 C 3.05), dass die Haartracht männlicher Polizisten über den Hemdkragen ragen darf, teilt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline mit. Durch drei Instanzen hatte sich ein langhaariger Polizist aus Rheinland-Pfalz geklagt, ehe ihm das Bundesverwaltungsgericht jetzt Recht gab. Die Richter sahen die grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte des Gesetzeshüters durch einen Erlass seines Dienstherrn verletzt. Nach dem Erlass durften uniformierte Polizisten ihre Haare nur bis zum Hemdkragen wachsen lassen. Nach dem Urteil der Richter kann von Beamten zwar verlangt werden, den Staat in der Öffentlichkeit angemessen zu repräsentieren. Andererseits muss der Arbeitgeber aber auch dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen. Lange Haare sind nicht mehr generell als unseriös oder extravagant anzusehen die Entscheidung. Und das muss sich kein Polizist gefallen lassen.
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